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23. Juni 2009
Gültigkeitsdauer von DOSB-Lizenzen im DTV

 

Alle vom DTV ausgestellten DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:

  • im Lizenzzeitraum des Erwerbs, beginnend mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl und endend mit einem Jahr mit ungerader Jahreszahl

  • für die zwei Jahre des folgenden Lizenzzeitraumes, beginnend mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl und endend mit einem Jahr mit ungerader Jahreszahl.

Fort – und Weiterbildung, Verlängerung der Lizenzen

 

  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden vom Deutschen Tanzsportverband (DTV), der Tanzsporttrainer Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland (TSTV) und den Landestanzsportverbänden angeboten.

  • Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Lizenzerwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigeren Lizenzstufen.

  • Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt des darauf folgenden Zeitraumes anerkannt. Außer beim Erwerb beginnt der Gültigkeitszeitraum immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl. Wird die notwendige Zahl der LE im vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Zeitraum nicht genutzt werden.

  • Die Anzahl der nachzuweisenden LE betragen:

    In den Lernbereichen 1, 2 und 3 (sportübergreifende Inhalte) für Lehrkräfte in allen Lizenzstufen = 10 LE

  • für alle Wertungsrichter = 2 LE
  • Im Lernbereich 4 (tanzsportspezifische Praxis) für

  • - Trainer C Breitensport = 20 LE

  • - Trainer C Leistungssport Standard und Latein = 20 LE
    - Trainer C Leistungssport Standard oder Latein oder JMD = 15 LE
    - Trainer B Leistungssport Standard und Latein = 30 LE
    - Trainer B Leistungssport Standard oder Latein = 20 LE
    - Trainer A Leistungssport Standard und Latein = 30 LE
    - Trainer A Leistungssport Standard oder Latein = 20 LE

  • Wertungsrichter C/A/S = 10 LE
  • Wertungsrichter F und JMD = lt.SAS
  • Turnierleiter/Beisitzer = 6 LE
  • Änderungen der Anzahl der nachzuweisenden Lerneinheiten bei Fortbildung setzt der Sportausschuss DTV fest.

  • Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden.

  • Ist eine Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung für den folgenden Lizenzzeitraum Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 LE nachgewiesen werden.

  • Ist eine Lizenz länger als vier Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung für den folgenden Lizenzzeitraum Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE nachgewiesen werden.

  • Wird die Gültigkeitsdauer um mehr als sechs Jahre überschritten, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.

  • Diese Bestimmungen gelten für Lizenzen aller Lizenzstufen.

Autor: K. Gundlach
Eingestellt von: » Anja Ressl