21. Juli 2010
Lizenzerhaltsgebühren für Trainer
Ich erinnere daran, dass gemäß HATV - Gebührenordnung (Ziffer 2.2) die jährlichen Gebühren in Höhe von € 30,00 bis zum 31.3. des Jahres per Überweisung zu entrichten sind. Es erfolgt kein Lastschrift-Einzug!
Ich bitte alle Trainer zu prüfen, ob die fällige Gebühr überwiesen wurde. Andernfalls bitte ich höflich um Überweisung in den nächsten Tagen.
Die Vereine bitte ich, ihre Trainer auf die Zahlung der fälligen Gebühr hinzuweisen.
Ernst Fuge
Schatzmeister
Hamburger Tanzsportverband e.V.
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