Referat Bernd Gienke Gemeinnützigkeit

Vor Treff Gienke 20211128 7505728Bernd Gienke studiert die Fragen der Teilnehmer, Foto SNReferat Steuerberater Bernd Gienke aus Lübeck zur Gemeinnützigkeit (Zusammenfassung, kein Anspruch auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit)

Vorstand: Der Gesamtvorstand ist in der Verantwortung. Er ist gesetzlicher Vertreter, und das bedeutet: nicht allein der Kassenwart ist für finanzielle Dinge verantwortlich. Alle haben ein persönliches Haftungsrisiko, wenn Dinge grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht so gut gelaufen sind.

Vereins-Satzungen werden bei Eintrag vom Finanzamt geprüft, dies sollte jeder Änderung neu passieren. Die Gemeinnützigkeit betrifft nur das Finanzamt und wird von diesem geprüft und ggf. aberkannt.
Wenn ein Verein nicht mehr gemeinnützig ist, geht unter anderem das in dieser Zeit mit Staatshilfe erworbene Vermögen an den Staat. Außerdem hängen an der Gemeinnützigkeit hängen viele Dinge, wie z.B. auch städtische Hallennutzung kann u.U. daran gebunden sein.

Was ist der Gemeinnützigkeit abträglich? Z.B. darf einem selbstständigen Trainer kein Zuschuss zu Fortbildungen gezahlt werden (das ist ein Kriterium für einen Arbeitnehmer). Die Übernahme von Fortbildungskosten für Ehrenamtliche ist möglich, müsste aber eine “vertragliche“ Basis haben. Z.B. in der Satzung eine Formulierung wie „Förderung des Sports“

Probleme können aus dem nötigen Einreichen der MV entstehen - wenn z.B. die Kassenprüfer etwas beanstandet haben, dass der Gemeinnütigkeit abträglich wäre.

Im 3-Jahresrhytmus muss der Verein seine Steuererklärung abgeben.

Themen aus der Zuhörerschaft:
Kann man neue Angebote wie Yoga im Tanzsportverein anbieten? Es muss geklärt werden: Ist das Sport, ist das durch den Vereinszweck abgedeckt? (Wenn rein Tanzsport gefördert werden soll, vermutlich nicht) – dann sollte man eine Anfrage ans Finanzamt richten und ggf. eine Satzungsergänzung vornehmen. Insgesamt sollte bei Satzungsänderungen oder hinsichtlich der Gemeinnützigkeit strittigen Fragen im Zweifel das Finanzamt angefragt werden, um spätere Probleme zu verhindern.


Thema Fristen - wann und wie lange ist eine Gemeinnützigkeit ggf. weg? „Das ist auch ein bisschen arabischer Markt bei dem man über die Gemeinnützigkeit verhandeln muss“ – wenn in der Steuererklärung etwas aufgefallen ist und es dann darum geht, wird die Gemeinnützigkeit dauerhaft oder nur für einen bestimmten Zeitraum (evtl. nur z.B. für ein Jahr) aberkannt. Das ist dann oft Verhandlungssache. Z.B. hat man sich z.B. bei einer Satzungsänderung falsch verstanden, unglücklich ausgedrückt,… das muss dann mit dem Finanzamt geklärt und besprochen werden. 


Thema Rücklagen: Wenn Gelder vorhanden sind, sollte man immer mit den Rücklagen arbeiten, weil Vereinsmittel zeitnah zu verwenden sind. Wenn die Einnahmen unter 45.000 Euro sind = Kleinverein und keine zeitnahe Verwendung nötig. Rücklagen kann man ohne weiteres bilden.


Vereine haben ideelle Tätigkeiten, vermögensverwaltende Tätigkeiten und steuerliche Zweckbetriebe („Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“) wie Turniere und gewerbliche Betätigung (Trainingsanzüge verkaufen – bis 22.500 € Umsatzsteuerbefreit).

Ist Vermietung problematisch? Raumvermietungen müssen nicht extra in der Satzung geregelt werden. Im ideellen Bereich müssen Leistungen allen zur Verfügung gestellt werden, eine Vermietung ist dann ein Leistungsaustausch außerhalb des ideellen Bereiches. Z.B. müssen Fremdpaare zwingend Saalmiete zahlen, da sie sonst eine unentgeltliche Leistung bekommen. Auch die Trainer, die auf eigene Kosten Einzelstunden anbieten, müssten Saalmiete zahlen (es müsste sichtbar sein, dass hier Leistung und Gegenleistung erfolgt, da die Trainer in diesem Fall nicht für den Verein tätig sind).

Geschenke: „In unserem Verein gibt es grundsätzlich keine Goodies oder Geschenke“ – stattdessen werden Aufwandsentschädigungen an die Vorstandsmitglieder gezahlt, und solche Dinge werden aus diesen Aufwendungen gezahlt, z.B. Blumen oder ähnliches. Das Problem ist, dass Vereine nichts verschenken dürfen! Weil die derzeitige Praxis, dass solche Geschenke wie im Wirtschaftsleben anerkannt werden, jederzeit gekippt werden könnte, sollten Vereine sich anders absichern. Denn es gilt: „Alle Außenstehenden/Nichtmitglieder dürfen nicht einen Cent geschenkt bekommen.“


Die Folge: Während Corona hätten Vereine den Trainern auf keinen Fall Honorare ohne Leistung zahlen dürfen! Das hätte die Gemeinnützigkeit gekostet. Und hätte vermutlich auch aus dem Auftragnehmer einen Arbeitnehmer gemacht mit allen finanziellen Konsequenzen (Sozialabgaben etc.). Auch die Beiträge sind laut Satzung weiter geschuldet. „Ich muss auch in Corona ganz normal die Regeln einhalten."


„Wichtigste Ehrenamtler sind die Rechnungsprüfer“. Müssen auch überprüfen, dass das Geld satzungsmäßig verwendet wird. Z.B. "Hat der Verein einen gültigen Vertrag mit dem Trainer, der Auszahlung der Gelder gemäß Satzung rechtfertigt?" Das kann auch Probleme für den Vorstand rechtzeitig aufdecken – möglichst bevor es in einen Bericht geht.

 

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