DSGVO

2018 traf das Thema DSGVO trotz der Vorlaufzeit von zwei Jahren doch auch die Tanzsportverbände und Vereine etwas überraschend. Neben Aktionismus wie dem Einholen von Unterschriften aller Tänzer eines Turnieres, um dem Datenschutz genüge zu tun, gab es in nahezu allen Verbänden viele offene Fragen und Unsicherheiten.

Ähnlich wie im HATV informierten einige Landesverbände ihre Vereine mit einer Veranstaltung dazu. Aus den AfÖ-Reihen kamen ein paar grundlegende Tipps, die allerdings auch wegen der noch ausstehenden Rechtsprechung zur Verordnung eben auch nur als Tipps anzusehen sind: So sollten bei Turnieren gut sichtbar Schilder zum Thema Fotoaufnahmen und Veröffentlichungen angebracht werden, damit Besucher, aber auch Tänzer dann durch ihre Teilnahme ihr konkludentes (stillschweigendes aber durch Verhalten zum Ausdruck gebrachtes) Einverständnis zu Fotoaufnahmen kundtun.

Immer, wenn außerhalb von Turnierveranstaltungen fotografiert werde, sollte sich eine Einverständniserklärung geholt werden, vor allem bei Minderjährigen war das auch vor der DSVGO bereits nötig und sollte schriftlich gemacht werden.

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