Bewegte Bilder

Von TV-Koordinator Markus Sónyi – gleichzeitig Schatzmeister des DTV – gab es ein paar konkrete Regeln zum Einsatz von TV- oder Videoaufnahmen. Grundsätzlich ist gewünscht und bei DTV-Veranstaltungen sogar unerlässlich, dass Fernsehaufnahmen beim DTV angemeldet werden. Das kann über die Landespressesprecher geschehen. Damit der DTV bessere Fernsehübertragungen für den Tanzsport verhandeln kann, ist eine Information über alle Übertragungen sinnvoll und gewünscht. Zudem ist hier auch die Stelle, an der geklärt wird, ob die Rechte für eine Übertragung überhaupt frei sein.

Für Landesmeisterschaften gilt: Der ausrichtende Landesverband hält die Rechte, für alle DTV-Veranstaltungen, sei es Ranglisten oder Deutsche Meisterschaften, Deutschlandpokale und Co gehören dem DTV die Rechte an den „bewegten Bildern“.

Einen weiteren Hinweis schickte Sónyi noch in Richtung aller Tänzer: Jede Fernsehveranstaltung, bei der getanzt wird, gilt als Schautanz und muss beim DTV beantragt werden. Dabei ist egal, ob ein Standardpaar für eine Diskoszene im Tatort einspringt oder tatsächlich Turniertanz in der eigenen Klasse zeigt.

Drucken

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.