Corona-Verordnung verlängert

button zwangspauseDie Verordnung in Hamburg wurde zunächst bis zum 7. März verlängert.

 

In geschlossenen Räumen ist weiterhin  keinerlei Sport zulässig, Draußen wäre Sport allein, zu zweit oder mit Angehörigen eines gemeinsamen Haushaltes möglich. Die in der Presse vorab verkündeten Ausnahmen für Kaderathleten treffen für uns nicht zu, da dies nur für olympische oder paralympische Sportarten gilt. 

Also: Bleibt alle gesund, haltet Euch fit und freut euch gemeinsam mit uns auf die hoffentlich irgendwann wieder möglichen Turniere. Wir informieren kurzfristig, was mit den geplanten HATV-Veranstaltungen der nächsten Zeit passieren wird. Derzeit sind zum Beispiel die Landesmeisterschaften für das erste Quartal im Norden bis auf weiteres verschoben.

Die Landesverordnung von Schleswig-Holstein ist ebenfalls veröffentlicht. Hier bleibt es bei der gleichen Einschränkung: Sport ist allein, zu zweit oder mit Angehörigen eines gemeinsamen Haushaltes draußen möglich. Im Gegensatz zu Hamburg können die einzelnen Gesundheitsämter hier auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für Kaderathleten zulassen. Der HATV hat gemeinsam mit dem TSH namentliche Ausnahmeanträge gestellt, die bisher allerdings noch nicht in allen Kreisen genehmigt wurden.

 Auszug Landesverordnung Hamburg (hier der Link zur Hamburger Verordnung)

§ 20 Vorübergehende Einschränkung des Sportbetriebs, Spielplätze

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände). Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig. 

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